Last Updated on 8. September 2024 by redaktion
Im Prozess einer Pflegekraft um die Pflegeimpfpflicht, wegen der sie ab November 2022 zeitweise nicht mehr arbeiten durfte, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes zu diesem Zeitpunkt geäußert und diese Frage zur erneuten Beantwortung an das Bundesverfassungsgericht gegeben. Dieses hatte im März 2022 die Pflege-Impfpflicht für rechtmäßig erklärt. Die RKI-Protokolle haben aber zwischenzeitlich gezeigt, dass die Behörde wusste, dass die Impfung keinen ausreichenden Fremdschutz vor Ansteckung (mehr) bewirkte. hier weiterlesen:
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Im Prozess einer Pflegekraft um die Pflegeimpfpflicht, wegen der sie ab November 2022 zeitweise nicht mehr arbeiten durfte, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes zu diesem Zeitpunkt geäußert und diese Frage zur erneuten Beantwortung an das Bundesverfassungsgericht gegeben. Dieses hatte im März 2022 die Pflege-Impfpflicht für rechtmäßig erklärt. Die RKI-Protokolle haben aber zwischenzeitlich gezeigt, dass die Behörde wusste, dass die Impfung keinen ausreichenden Fremdschutz vor Ansteckung (mehr) bewirkte. hier weiterlesen: