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Der fehlende Virus-Beweis vor dem Schweizer Bundesgericht

Last Updated on 9. März 2025 by redaktion

Von Herbert Ludwig / Fassadenkratzer

Auf diesem Blog ist schon eine ganze Reihe Artikel über die fehlenden wissenschaftlichen Nachweise der Existenz krankmachender Viren erschienen, insbesondere auch des sogenannten Corona-Virus. Nun hat sich meines Wissens zum ersten Mal ein Gericht damit befassen müssen.

Über 10.000 Schweizer Bürger haben vor dem Schweizer Bundesgericht wegen der durch den Bundesrat widerrechtlich erlassenen freiheitsbeschränkenden Corona-Maßnahmen eine Staatshaftungsklage erhoben. Darin machen sie u.a. mit ausführlicher Begründung auch fehlende Beweise für die Existenz des angeblich pathogenen Virus „SARS-Cov-2“ geltend. Schon damit sei das Epidemiengesetz als rechtliche Grundlage aller staatlichen Maßnahmen gar nicht anwendbar.

Die Kläger- vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gerald Brei, Zürich – fordern vom Schweizer Staat einen symbolischen Schadenersatz von je einem Schweizer Franken und zudem zur Genugtuung die gerichtliche Feststellung, dass die durch den Bundesrat (und mittelbar die Bundesbehörden) erlassenen Corona-Maßnahmen rechtswidrig gewesen seien, weil ohne konkreten Nachweis einer außerordentlichen oder besonderen Lage (gemäß Epidemien-Gesetz) die nötige Rechtsgrundlage dafür gefehlt habe.

Zur Virus-Existenz

Zunächst erinnert Rechtsanwalt Dr. Brei an die vier Koch`schen Postulate, die alle erfüllt sein müssen, wenn man von einem wissenschaftlich einwandfreien Nachweis sprechen wolle), an die notwendige Isolierung der behaupteten Virus-Struktur, den Nachweis ihrer Einzigartigkeit und die Durchführung der nötigen Kontroll-Experimente. Und er macht dann geltend:

„Bis heute fehlt ein wissenschaftlicher Beweis für die Existenz des Virus «SARS-Cov-2». Samuel Eckert und das Corona Fakten-Team befragten sowohl kritische Virologen und Epidemiologen als auch Befürworter der Corona-Maßnahmen dazu, doch niemand konnte auch nur eine einzige Publikation nennen, bei der die Regeln für wissenschaftliches Arbeiten für den Nachweis von SARS-Cov-2 in Form eines von allen übrigen Bestandteilen gereinigten Isolats eingehalten wurden.“

https://fassadenkratzer.de/2025/03/07/der-fehlende-virus-beweis-vor-dem-schweizer-bundesgericht/

Die ganze Klageschrift ist hier einsehbar:

https://wirmenschen.ch/

Urteil vom 18. November 2024 unter „Erwägungen“ 6. ff.:

https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://29-08-2024-2E_3-2022&lang=de&zoom=&type=show_document

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