Dies ist die offizielle Webseite der Stiftung „Ärzte-für-Aufklärung“.
An dieser Stelle wollen wir ein kurzes Resümee der letzten zwei Jahre ziehen: Am 15.4.2020 waren wir weltweit die erste Ärzte-Organisation, die aufgestanden ist und im Rahmen der sog. Corona-Krise mahnend ihre Stimme erhoben hat. Im Rahmen einer ersten Stellungnahme haben wir uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung dieses Landes bekannt, die aktuellen Maßnahmen der Regierung (das war der damalige erste Lockdown) als überzogen kommentiert, mehr Obduktionen zur Klärung des Krankheitsgeschehens gefordert und eine größere Transparenz der Infektionsdaten (insbesondere des RKI) gefordert.
Den weiteren Verlauf kennen wir: Am 29.4.2020 wurde gegen alle Evidenz die Maskenpflicht eingeführt, zu einem Zeitpunkt, wo die Evidenzbasierte Medizin (EBM) nachwies, dass alle NPI’s (Non Pharmaceutical Interventions) keinen Effekt bei Virus-Epidemien haben und bei der WHO nachzulesen war, dass viele randomisierte Studien eindeutig ergaben, dass bei Virusinfekten die NPI’s einschließlich Gesichtsmasken keinen positiven Effekt ergeben. Wir haben 46 Studien zu diesem Thema gesammelt und auf unserer Webseite veröffentlicht, die sämtlich besagen, dass die Masken keinen positiven Effekt auf das Virusgeschehen haben, sondern dem Träger vermutlich schaden. Letzteres ist inzwischen aufgrund des Foegen-Effektes nachgewiesen. (https://doi.org/10.1097/MD.0000000000028924 : The Foegen effect
A mechanism by which facemasks contribute to the COVID-19 case fatality rate – Medicine: February 18, 2022 – Volume 101 – Issue 7 – p e28924 )
Wir mussten erfahren, dass nicht mehr die medizinische Wissenschaft bestimmt, was der Fall ist, sondern die Politik. Wir Ärzte wurden marginalisiert oder gar kriminalisiert, manche (viele?) machten sich zu Handlangern der Politik.
Ebenso wie wir es beim Thema Sinnhaftigkeit der Masken erlebten, geschah es beim PCR-Test. Inzwischen weiß jeder, dass dieser Test keine Infektionen nachweisen kann, sondern nur interpretationsbedürftige Testergebnisse produziert, bei denen in nicht unerheblicher Prozentzahl ( je nach CT-Wert und Prävalenz ) der Wert falsch positiv ist. Durch Hochfahren der Tests lassen sich die Absolut-Zahlen der positiven Tests fast beliebig in die Höhe treiben. Derart produzierte Zahlenkurven wurden uns als Infektionsgeschehen „verkauft“, Menschen ohne Symptome in die Quarantäne geschickt und schließlich wurde der Begriff des „symptomlosen Kranken“ kreiert. So wurde uns eine Pandemie vorgegaukelt, die es so nicht gab, die vielmehr gezielt „herbeigetestet“ wurde. Denn: Für 2020 ergab sich keine Übersterblichkeit, vielmehr – alterskorrigiert – eine Untersterblichkeit.
Die WHO 2009 hat nach dem Schweinegrippen-Desaster die Pandemie-Kriterien geändert. Das Vorhandensein von deutlich vermehrten Todesfällen bei einer Pandemie wurde kurzerhand aus der Definition gestrichen und so blieben als Kriterien für das Ausrufen einer Pandemie: neuer Virus, der sich rasch länderübergreifend ausdehnt und gegen den es ( noch ) kein Gegenmittel gibt. Doch es gab durchaus wirksame Gegenmittel, wie nach und nach bekannt geworden ist, z.B. Hydrochloroquin, Ivermectin oder Artemisia annua, ganz zu schweigen von der Stärkung der eigenen Immunabwehr durch Vitamin-C, Vitamin-D und Zink. Nur durch massive Informations-Unterdrückung, wie es Robert Kennedy Jr. in seinem Buch „Das wahre Gesicht des Dr. -Fauci“ beschreibt, konnte die weltweite Pandemie nach dieser Definition ausgerufen werden.
Auch zum Thema Stärkung der Immunabwehr gab es wenig zu hören, stattdessen wurde sehr früh die Impfung als einzige Lösung propagiert, etwas durch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, übertroffen von Bill Gates, der uns bereits im April 2020 in den Tagesthemen erzählt, dass nur eine Impfung der gesamten Weltbevölkerung die Lösung darstellt. Der Philanthrop bekommt Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, um ein interessengeleitetes Narrativ in die Welt zu setzen.
Der Traumatherapeut Prof. Franz Ruppert aus München hat bereits frühzeitig auf eine schwere Traumatisierung der Bevölkerung hingewiesen. Angst und Traumatisierung waren sicher wesentliche Punkte, warum die Menschen die vielen, z.T. unsinnigen Maßnahmen befolgten.
Gegen aufkommenden Widerstand aus der Bevölkerung wurden Propaganda-Maßnahmen eingesetzt. Kritische Stimmen wurden unterdrückt oder diffamiert. You tube Kanäle wurden gelöscht, andersartige Meinungen kamen in den Main-stream-Medien nicht vor. Prof. Mausfeld nennt das Empörungsmanagement. Eine Facette davon ist das Framing: Coronaleugner, Impfverweigerer, Verschwörungstheoretiker, Schwurbler, Nazi.
Wir haben erlebt, wie durch ein seit 2012 langsam umgeschriebenes Infektionsschutzgesetz ( IFSG ) das Grundgesetz ausgehebelt wurde: die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit usw. – all das wurde eingeschränkt oder ausgesetzt. Und jetzt noch die Unversehrtheit des Körpers, angegriffen durch eine sog. Impfung, die in Wirklichkeit eine Therapie mit einer genmanipulierten und genmanipulierenden Substanz ist. Damit das möglich ist, wurde auch das Europarecht geändert. Normalerweise ist eine Genmanipulation bei Pflanzen und Tieren in Europa nicht möglich – außer bei Impfungen!* Hinzu kommt, dass diese Therapie mit dieser Genspritze nicht ausreichend erprobt ist und aktuell ein weltweites ungeheures Experiment läuft.
Die Änderung des Arzneimittelgesetzes durch die „Medizini-scher Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) ( welch ein Wort! ) setzt Arzneimittelgesetze und Verordnungen außer Kraft. Hierin wird zu Recht gemacht, was bisher Unrecht war. Einige Änderungen:
Abgelaufene Corona-Impfstoffe dürfen in Verkehr gebracht und verimpft werden,
* All diese Sicherheitsprüfungen zum Schutze des Menschen vor unbekannten Risiken durch neue Impfstoffe, wie sie nach den beiden EU-Vorschriften aus den Jahren 2001 und 2009 beim Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und Mikroorganismen ausdrücklich vorgeschrieben sind, wurden jedoch durch die EU-Richtlinie 2020/1043 vom 15. Juli 2020 außer Kraft gesetzt. Quelle offizielle EU: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1043&from=EN
Corona-Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage und keine Fachinformation,
Sie können auch ohne Zulassung und ohne eine staatliche Chargenprüfung in Verkehr gebracht werden,
Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung von Corona-Impfstoffen nicht. Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer Corona-Impfstoffe nicht.
Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §3 Abs. 1 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:
§ 8 Absatz 3, die §§ 10, 11, 11a und 21 Absatz 1, § 21a Absatz 1 und 9, § 32 Absatz 1, die §§ 43, 47 und 72 Absatz 1 und 4, § 72a Absatz 1, § 72b Absatz 1 und 2, § 72c Absatz 1, die §§ 73a, 78 und 94 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie § 4a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) gelten nicht für das Bundesministerium, die von ihm beauftragten Stellen und für Personen, von denen das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle die Arzneimittel beschafft, wenn das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle nach § 2 Absatz 1 Arzneimittel oder Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe beschafft und in den Verkehr bringt.
Diese sog. Impfung ist nicht notwendig, nicht wirksam und sogar gefährlich. Das Ausmaß an Nebenwirkungen und -Todesfällen überschreitet jedes bisher bekannte Maß. Und Ärzte und Patienten schauen weg und wollen sich das nicht eingestehen: Nein, die Beschwerden kommen nicht von der Impfung. Beim US-Militär wurde eine Steigerung der Krankheitsraten u.a. für Herz-Kreislauf-Krankheiten und auch Krebs in ungeahntem Ausmaß festgestellt ( REPORT24: Corona, Gesundheit, Welt : Medizinische Daten des US-Militärs weisen auf Explosion von Impf-Nebenwirkungen hin – 31. Januar 2022 )
Die Wissenschaftler von „7Argumente“ (www.7Argumente.de) schreiben zum Thema Covid-Impfungen: „Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen…
Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].
Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential….
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt ….
Da im Verlauf des Jahres 2021 ein Großteil der Bevölkerung geimpft wurde, wäre im Falle eines wirksamen und zugleich sicheren Impfstoffs zu erwarten, dass im Jahr 2021 weniger unerwartete Todesfälle zu beobachten sind als im Jahr 2020.
Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass überraschenderweise das Gegenteil der Fall ist: Während im Pandemiejahr 2020 (ohne Impfungen) nur eine vergleichsweise geringe Zahl unerwarteter Todesfälle zu verzeichnen war, die nicht über die üblichen Schwankungen der Vorjahre hinausgeht, zeigte sich im Pandemiejahr 2021 (mit Impfungen) eine ungewöhnlich hohe Zahl unerwarteter Todesfälle. Überraschend ist weiterhin, dass die hohe Zahl unerwarteter Todesfälle im Jahr 2021 nicht auf ein erhöhtes Versterben in den Altersgruppen über 80 Jahre zurückgeht. Stattdessen ist ein erhöhtes Versterben in allen Altersgruppen unter 80 Jahren bis hinein ins Jugendalter zu beobachten. Die Höchstwerte werden in der Altersgruppe 40-49 erreicht, wo ein Anstieg der Sterbefallzahlen zu beobachten ist, der um neun Prozent höher als die erwarteten Werte ausfällt…..“
Wir fragen uns, wann die Menschen endlich diese wissenschaftlichen Aussagen zur Kenntnis nehmen?!
Hinzu kommt die hohe Zahl an schweren Nebenwirkungen durch die Covid-Impfungen. Das „Aerzteblatt“ vom 24.2.20222 schreibt: „Die BKK Provita behauptet in einer Analyse, die der Welt vorlag, alleine in den ersten sieben Monaten des Jahres 2021 seien 216.695 BKK-Versicherte wegen Nebenwirkungen durch Impfstoffe behandelt worden. Die Daten bezögen sich auf 10,9 Millionen Versicherte…. Zur Art und Schwere der Beschwerden könne man nichts sagen: „Klar ist nur: Es ist den Leuten so schlecht gegangen, dass sie zum Arzt gegangen sind“, hieß es.“
Wir „Ärzte-für-Aufklärung“ haben die Menschen über unsere Beobachtungen sachlich informiert. Über die Mail-Adresse kontakt@ärzte-für-aufklärung.de
haben uns bisher ca. 50.000 Mails erreicht. Jede einzelne haben wir beantwortet.
Wir fühlen uns dem Menschen verpflichtet und nehmen das Genfer Gelöbnis für Ärzte ernst: Wir werden uns auch unter Bedrohung für die Menschlichkeit einsetzen. Außerdem steht in der Berufsordnung, §2, Absatz 4, dass wir keine medizinischen Weisungen von Dritten entgegennehmen dürfen (!). Wir sind keine Handlanger der Politik, sondern der „Anwalt“ des Einzelnen, der vor uns sitzt und uns seine Nöte, Sorgen und Beschwerden mitteilt.
Deshalb unterstützen wir auch den Nürnberger Kodex der Menschlichkeit , der in diesem Jahr sein 75-Jahre-Jubiläum feiert und sagen: Nie wieder Zwangsmedizin!
Am 20.August 2022 wollen wir in Nürnberg mit dem Bürgermeister und dem Rat dieser Stadt das 75-Jahre-Jubiläum dieses einmaligen Kodex der Menschlichkeit feiern.