Last Updated on 28. Februar 2024 by redaktion
von Thomas Oysmüller
Polizisten und Mitarbeiter bei Rettungsdiensten waren in Queensland, Australien einer „Impfpflicht“ unterworfen. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass die dienstliche Anweisung aber rechtswidrig gewesen war.
Im Bundestaat Queensland in Australien galt eine „Impfpflicht“ für Polizei- und Rettungsdienstmitarbeiter. Wer dieser Anweisung nicht gefolgt war, der war mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert. Jetzt – im Februar 2024 hat der Oberste Gerichtshof aber entschieden, dass die Impfpflicht rechtswidrig gewesen war. Für viele kommt dieses Urteil zu spät.
Menschenrechte gewinnen
Über die Entscheidung des Gerichts am Dienstag hat die australische Presseagentur berichtet. Der britische Guardian gab die Meldung weiter. Behandelt wurden drei Klagen, die insgesamt von 86 Klägern eingereicht worden waren. Es ging um die Anweisung an die Beschäftigten in Jahren 2021 und 2022 sich der Covid-mRNA-Behandlung zu unterziehen. Auch der Booster war angeordnet gewesen, andernfalls drohten Disziplinarmaßnahmen und auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Oberste Gerichtshof sah in der Anordnung der Polizeipräsidentin die Menschenrechte nicht angemessen berücksichtig. Denn die Anordnung hatte verlangt, dass sich die Mitarbeiter ohne ihre Zustimmung eine medizinische Behandlung unterziehen müssen. Das Gesundheitsministerium konnte zudem nicht nachweisen, dass es entsprechende Bedingung in den Arbeitsverträgen für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes geben würde.
Damit wurden die „Impfpflichten“ nun von der australischen Justiz als rechtswidrig und rückwirkend als wirkungslos eingestuft.
hier weiterlesen:
Last Updated on 28. Februar 2024 by redaktion
von Thomas Oysmüller
Polizisten und Mitarbeiter bei Rettungsdiensten waren in Queensland, Australien einer „Impfpflicht“ unterworfen. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass die dienstliche Anweisung aber rechtswidrig gewesen war.
Im Bundestaat Queensland in Australien galt eine „Impfpflicht“ für Polizei- und Rettungsdienstmitarbeiter. Wer dieser Anweisung nicht gefolgt war, der war mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert. Jetzt – im Februar 2024 hat der Oberste Gerichtshof aber entschieden, dass die Impfpflicht rechtswidrig gewesen war. Für viele kommt dieses Urteil zu spät.
Menschenrechte gewinnen
Über die Entscheidung des Gerichts am Dienstag hat die australische Presseagentur berichtet. Der britische Guardian gab die Meldung weiter. Behandelt wurden drei Klagen, die insgesamt von 86 Klägern eingereicht worden waren. Es ging um die Anweisung an die Beschäftigten in Jahren 2021 und 2022 sich der Covid-mRNA-Behandlung zu unterziehen. Auch der Booster war angeordnet gewesen, andernfalls drohten Disziplinarmaßnahmen und auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Oberste Gerichtshof sah in der Anordnung der Polizeipräsidentin die Menschenrechte nicht angemessen berücksichtig. Denn die Anordnung hatte verlangt, dass sich die Mitarbeiter ohne ihre Zustimmung eine medizinische Behandlung unterziehen müssen. Das Gesundheitsministerium konnte zudem nicht nachweisen, dass es entsprechende Bedingung in den Arbeitsverträgen für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes geben würde.
Damit wurden die „Impfpflichten“ nun von der australischen Justiz als rechtswidrig und rückwirkend als wirkungslos eingestuft.
hier weiterlesen: