Allgemein

Das RKI und die Impfpflicht

Last Updated on 5. April 2025 by redaktion

Von Aya Velázquez

Eines der dunkelsten Kapitel des deutschen Corona-Maßnahmenregimes waren die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die 2G-Regel und die geplante allgemeine Impfpflicht. Welche Rolle spielte dabei das RKI?

Der Winter 2021/ 2022 war der Winter der Impfpflicht in Deutschland. Nicht nur, weil im Bundestag am 10. Dezember 2021 eine direkte einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen wurde, von der alle Ärzte, Pflegekräfte, Feuerwehrleute und Sanitäter, sowie im Rahmen der sogenannten „Duldungspflicht“ auch alle Soldaten in Deutschland betroffen waren. Sondern auch, weil neben dieser direkten Impfpflicht damals auch eine indirekte Impfpflicht in Form der sogenannten „2G-Regel“ galt, die alle Ungeimpften kategorisch vom gesellschaftlichen Leben ausschloss. Die grundrechtseinschränkende Verordnung betraf – wenn man der offiziellen Impfquote von etwas unter 80% in Deutschland glauben mag – etwa ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland.

Außer Lebensmittelgeschäften, staatlichen Einrichtungen, Ärzten, Apotheken und dem eigenen Arbeitsplatz durften Ungeimpfte keine Orte des öffentlichen Lebens mehr aufsuchen: Kein Café, kein Restaurant, keinen Weihnachtsmarkt, keinen Friseur, kein Schuhgeschäft, kein Einkaufszentrum, kein Konzert, kein Theater, kein Kino, keine Bar, keinen Nachtclub. Betroffen waren insbesondere auch Kinder: Denn auch, wenn sie selbst zwar keinen Impfnachweis vorweisen mussten, konnten sie mit ihren ungeimpften Eltern nicht mehr auf den Weihnachtsmarkt, ins Restaurant, zum Sport oder ins Kino gehen. Kinder erlebten damals eine Gesellschaft, in der nicht alle Menschen selbstverständlich die gleichen Rechte hatten: Ein halbes Jahr lang wurde allen Ungeimpften in Deutschland das Grundrecht auf Selbstbestimmung (Artikel 2), Würde (Artikel 1) und Gleichheit (Artikel 3) geraubt. Sie waren Bürger zweiter Klasse.

Die massive rechtliche Diskriminierung wurde begleitet von einer medialen Diffamierungskampagne in einem seit Bestehen der Bundesrepublik nie dagewesenem Ausmaß: Es war von einer „Pandemie der Ungeimpften“ und „Tyrannei der Ungeimpften“ die Rede. Man durfte Ungeimpfte straflos als Superspreader, Schwurbler, Verschwörungsideologen, Omamörder, Wichswichtel, asoziale Trittbrettfahrer, Sozialschädlinge, Arschlöcher, Bekloppte, Ratten, Blinddärme und ähnliches bezeichnen. Man durfte laut darüber nachdenken, ihnen eine Behandlung im Krankenhaus zu verweigern, sie nicht mehr ausreisen zu lassen, oder ihnen gar den Zugang zu Supermärkten zu verwehren. Volksverhetzung? Fehlanzeige. Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen mussten hingegen mit Hausdurchsuchungen, Polizeigewalt, Strafverfolgungen, Konto- und Jobkündigungen, sowie einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechnen. Die Politik kündigte im Winter 2021 / 2022 den Gesellschaftsvertrag auf, dass die Grundrechte für alle Bürger gleichermaßen zu gelten haben.

Die Lebensrealität der Gesellschaft wurde zweigeteilt. Der größte Teil der Gesellschaft lebte sein Leben fast wie immer – mit dem einzigen Unterschied, dass man jetzt überall sein Impfzertifikat vorzeigen musste. In der kollektiven Erinnerung der Gruppe, die von der 2G-Regel damals nicht betroffen war, wird der Winter 2021/ 2022 daher nicht unbedingt als besonders problematische Zeit im Gedächtnis bleiben. Für Ungeimpfte hingegen war es die Verletzung ihrer Grundrechte, eine traumatische Diskriminierungserfahrung und ein massiver Vertrauensbruch in die Gesellschaft.
hier weiterlesen:

error: Der Inhalt ist geschützt !!