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Die Termine mit Krebs häufen sich

Last Updated on 5. April 2025 by redaktion

von RA Tobias Ulbrich

Anwalt Tobias Ulbrich berichtet über Gerichtstermine zu schweren Impfschäden. Augenfällig ist, so Ulbrich, dass BioNTech in Salamitaktik nur das zugibt, was unausweichlich feststeht. So wird über Monate und Jahre über die Verwendung stets verschwiegen, mit welchem Plasmid die Comirnaty hergestellt wurde.

(mit Kurzfassung am Ende des Artikels)

Heute, den 02.04.2025, nahmen wir die ersten 4 Gerichtstermine vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wahr. Gegenstand der Verfahren waren jeweils Ansprüche gegen den Impfhersteller BioNTech Manufacturing GmbH, gerichtet auf Auskunft, Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Bei drei der vier Verfahren ging es um Krebserkrankungen wie Leukämie und Brustkrebs. Erst kürzlich mussten wir den Tod einer jungen Frau beklagen, die im laufenden Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München ebenfalls an Krebs verstarb.

Der Fokus richtete sich folgerichtig auch auf die besonderen kanzerogenen und karzinogenen Eigenschaften des Stoffs Comirnaty. Es wurde in zwei Fällen darauf verwiesen, dass bereits zu den jeweiligen dortigen Chargen u.a. FE6975 und FD7958 entsprechende Studien zu den Chargen durchgeführt wurden, die nachweisbar mit pDNA und SV40 kontaminiert waren, und zwar im Bereich des Dreihundertfachen der gesetzlich zulässigen Grenzwerte. Der wissenschaftliche Aufsatz wurde u.a. auf https://publichealthpolicyjournal.com/category/clinical-research/ veröffentlicht. Wir hatten darüber bereits berichtet.

Augenfällig ist, dass BioNTech in Salamitaktik nur das zugibt, was unausweichlich feststeht. So wird über Monate und Jahre über die Verwendung stets verschwiegen, mit welchem Plasmid die Comirnaty hergestellt wurde.

Nachdem 4 unterschiedliche Labore bestätigten, dass sie große Mengen an pDNA und SV40 gefunden hatten, wurde es dann auch unausweichlich, mit Schreiben vom 29.02.2024 gegenüber der EMA erstmals einzuräumen, dass hier nicht das angegebene Plasmid wie im Zulassungsverfahren eingereicht war.

Dort hatte die Beklagte SV40 herausgelöscht, sondern das Plasmid, das aus dem Gentechnikprogramm der Pfizer Inc. stammte. Wörtlich übersetzt heißt das:
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