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FAQ zur Elektronischen Patientenakte: Was Lauterbachs Pläne für Ärzt:innen und Versicherte bedeuten

Last Updated on 5. April 2023 by redaktion

Ab Ende 2024 sollen alle Kassenpatient:innen eine elektronische Akte bekommen, außer sie widersprechen ausdrücklich. So plant es der Bundesgesundheitsminister. Was aber kann die digitale Patientenakte? Welche Vorteile bringt sie? Und wann kann der Zugriff auf die gesamte Krankengeschichte zum Problem werden?

Die Geschichte der elektronischen Patientenakte (ePA) reicht zwanzig Jahre zurück. Die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt schob das Vorhaben im Jahr 2003 mit dem Versprechen an, die ePA könne Milliardensummen einsparen und zugleich Leben retten. Stattdessen aber geriet die digitale Patientenakte zum Milliardengrab und fristet bis heute ein Schattendasein – nicht einmal ein Prozent der Versicherten nutzt sie bislang.

Zwei Jahrzehnte und fünf Ressortchefs später soll die ePA endlich ihren Durchbruch feiern. Das Ziel des amtierenden Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach: Bis zum Jahr 2025 sollen mindestens vier Fünftel aller gesetzlich Versicherten die ePA nutzen – und damit auch die medizinische Forschung befördern.

Wie soll das gelingen? Und welche Folgen hat die ePA für die Versicherten, die Ärzt:innen – und den Datenschutz? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

-Was ist die elektronische Patientenakte?
-Was ist der aktuelle Stand?
-Was ist geplant?
-Wie und wogegen kann ich widersprechen?
-Was sind die Vorteile?
-Was sind die Nachteile und Risiken?
-Wie kann ich die ePA nutzen?
-Was machen Menschen ohne neues Smartphone oder Tablet?
-Wo werden die Daten gespeichert?
-Wie werden die sensiblen Daten geschützt?
-Wie sollen die Daten für die Forschung verwendet werden?
-Wer oder was ist die Gematik?

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