Die vorliegenden Daten weisen auf ein sehr wahrscheinliches und unzumutbares Risiko insbesondere für Kinder hin. Man weiß nicht, welche Maskenarten verwendet werden, welche Druckdifferenzen entstehen und / oder ob Kinder an Vorerkrankungen leiden. Gesundheitliche Schäden sind nicht auszuschliessen.
Kinder tragen die Masken ohne Unterbrechung und sogar länger als Erwachsene es im beruflichen Leben (im Rahmen der arbeitsmedizinischen Regeln und Verordnungen) dürfen! Ein striktes VERBOT für Masken bei Kindern und Jugendlichen ist daher angezeigt, bis ein Unbedenklichkeitsnachweis erbracht wurde.
Gefährdungsbeurteilung Schulen und Kitas
Für Raumluft in Unterrichtsräumen werden CO 2 Konzentrationen von
a.) < 1000 ppm für hygienisch unbedenklich gehalten
b.) von 1000 – 2000 ppm für hygienisch auffällig und
c.) von über 2000 ppm für hygienisch inakzeptabel
Beurteilung zu a.): sollte in Unterrichtsräumen eingehalten werden
Beurteilung zu b.): bereits 1500 ppm sind in Unterrichtsräumen inakzeptabel
Zur Gefährdungsermittlung gehört die Frage, ob Masken irgendwelche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder verursachen können. Daher hat jeder Betreiber einer Einrichtung für Kinder, in der die Kinder eine Maske tragen sollen, die Gefährdung selbst zu ermitteln. Vorher darf er von keinem Kind das Tragen einer Maske fordern, da das Kind als Schutzbefohlenes keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden darf.
Die Gefährdung kann nur durch eine personenbezogene Messung ermittelt werden. D.h. es muss unter der Maske eines jeden Kindes die CO2 Konzentration gemessen werden und durch ein Pulsoxymeter die Sauerstoffkonzentration im Blut.
Es muss bei jedem Kind gemessen werden, weil sehr viele Faktoren eine Gesundheitsgefahr auslösen: Größe und Lungenvolumen, chronische Erkrankungen, Eigenschaften der Maske u. v.m.
Nur damit kann die Gefährdung der Kinder durch Masken beurteilt werden.
Solange keine Messergebnisse vorliegen, dürfen die Kinder sicherheitshalber keine Masken tragen, da eine Gesundheitsgefahr nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Im Übrigen wird jeder, der Beschwerden hatte und sich kein Attest hat ausstellen lassen, für seinen Gesundheitsschaden selber verantwortlich gemacht werden, da die Verordnung ja ausdrücklich Ausnahmen vorsieht.
Hier sei noch auf das SGB VII, gesetzliche Unfallversicherung, verwiesen. Sie hat die Aufgabe, an Arbeitsplätzen den Unfall- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Kinder in Schule und Kitas sind bei der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes versichert.
Bislang liegen zu den Folgen von Masken tragen bei Kindern keinerlei Studien vor.
Daher hat jeder Betreiber einer Einrichtung für Kinder, in der die Kinder eine Maske tragen sollen, die Gefährdung selbst zu ermitteln. Vorher darf er von keinem Kind das Tragen einer Maske fordern, da das Kind als Schutzbefohlenes keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden darf.
Die Gefährdung kann nur durch eine personenbezogene Messung ermittelt werden. D.h. es muss unter der Maske eines jeden Kindes die CO2 Konzentration gemessen werden und durch ein Pulsoxymeter die Sauerstoffkonzentration im Blut.
Es muss bei jedem Kind gemessen werden, weil sehr viele Faktoren eine Gesundheitsgefahr auslösen: Größe und Lungenvolumen, chronische Erkrankungen, Eigenschaften der Maske u. v.m.
Nur damit kann die Gefährdung der Kinder durch Masken beurteilt werden.
Solange keine Messergebnisse vorliegen, dürfen die Kinder sicherheitshalber keine Masken tragen, da eine Gesundheitsgefahr nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Im Übrigen wird jeder, der Beschwerden hatte und sich kein Attest hat ausstellen lassen, für seinen Gesundheitsschaden selber verantwortlich gemacht werden, da die Verordnung ja ausdrücklich Ausnahmen vorsieht.
Last Updated on 14. Mai 2022 by redaktion
Maskenpflicht und Kinder
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Oktober 2020 – Fazit der Empfehlung an die DGUV:
Die vorliegenden Daten weisen auf ein sehr wahrscheinliches und unzumutbares Risiko insbesondere für Kinder hin. Man weiß nicht, welche Maskenarten verwendet werden, welche Druckdifferenzen entstehen und / oder ob Kinder an Vorerkrankungen leiden. Gesundheitliche Schäden sind nicht auszuschliessen.
Kinder tragen die Masken ohne Unterbrechung und sogar länger als Erwachsene es im beruflichen Leben (im Rahmen der arbeitsmedizinischen Regeln und Verordnungen) dürfen! Ein striktes VERBOT für Masken bei Kindern und Jugendlichen ist daher angezeigt, bis ein Unbedenklichkeitsnachweis erbracht wurde.
Gefährdungsbeurteilung Schulen und Kitas
Für Raumluft in Unterrichtsräumen werden CO 2 Konzentrationen von
a.) < 1000 ppm für hygienisch unbedenklich gehalten
b.) von 1000 – 2000 ppm für hygienisch auffällig und
c.) von über 2000 ppm für hygienisch inakzeptabel
Beurteilung zu a.): sollte in Unterrichtsräumen eingehalten werden
Beurteilung zu b.): bereits 1500 ppm sind in Unterrichtsräumen inakzeptabel
Zur Gefährdungsermittlung gehört die Frage, ob Masken irgendwelche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder verursachen können. Daher hat jeder Betreiber einer Einrichtung für Kinder, in der die Kinder eine Maske tragen sollen, die Gefährdung selbst zu ermitteln. Vorher darf er von keinem Kind das Tragen einer Maske fordern, da das Kind als Schutzbefohlenes keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden darf.
Die Gefährdung kann nur durch eine personenbezogene Messung ermittelt werden. D.h. es muss unter der Maske eines jeden Kindes die CO2 Konzentration gemessen werden und durch ein Pulsoxymeter die Sauerstoffkonzentration im Blut.
Es muss bei jedem Kind gemessen werden, weil sehr viele Faktoren eine Gesundheitsgefahr auslösen: Größe und Lungenvolumen, chronische Erkrankungen, Eigenschaften der Maske u. v.m.
Nur damit kann die Gefährdung der Kinder durch Masken beurteilt werden.
Solange keine Messergebnisse vorliegen, dürfen die Kinder sicherheitshalber keine Masken tragen, da eine Gesundheitsgefahr nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Im Übrigen wird jeder, der Beschwerden hatte und sich kein Attest hat ausstellen lassen, für seinen Gesundheitsschaden selber verantwortlich gemacht werden, da die Verordnung ja ausdrücklich Ausnahmen vorsieht.
Hier sei noch auf das SGB VII, gesetzliche Unfallversicherung, verwiesen. Sie hat die Aufgabe, an Arbeitsplätzen den Unfall- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Kinder in Schule und Kitas sind bei der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes versichert.
Bislang liegen zu den Folgen von Masken tragen bei Kindern keinerlei Studien vor.
Daher hat jeder Betreiber einer Einrichtung für Kinder, in der die Kinder eine Maske tragen sollen, die Gefährdung selbst zu ermitteln. Vorher darf er von keinem Kind das Tragen einer Maske fordern, da das Kind als Schutzbefohlenes keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden darf.
Die Gefährdung kann nur durch eine personenbezogene Messung ermittelt werden. D.h. es muss unter der Maske eines jeden Kindes die CO2 Konzentration gemessen werden und durch ein Pulsoxymeter die Sauerstoffkonzentration im Blut.
Es muss bei jedem Kind gemessen werden, weil sehr viele Faktoren eine Gesundheitsgefahr auslösen: Größe und Lungenvolumen, chronische Erkrankungen, Eigenschaften der Maske u. v.m.
Nur damit kann die Gefährdung der Kinder durch Masken beurteilt werden.
Solange keine Messergebnisse vorliegen, dürfen die Kinder sicherheitshalber keine Masken tragen, da eine Gesundheitsgefahr nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Im Übrigen wird jeder, der Beschwerden hatte und sich kein Attest hat ausstellen lassen, für seinen Gesundheitsschaden selber verantwortlich gemacht werden, da die Verordnung ja ausdrücklich Ausnahmen vorsieht.